Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Tennishalle


Der Saarländische Tennisbund hat am 04.11.2020 in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, seine Verlautbarung zum Tennissport in der Halle nachkorrigiert. Dies hat ab sofort Auswirkungen auf das Tennisspiel von mehr als einem Hausstand. Mit Wirkung vom 04.11.2020 darf unsere Tennishalle grundsätzlich nur noch von Spielern aus maximal zwei Hausständen genutzt werden. Konkret bedeutet das, dass

– nur zwei Einzelspieler
– bzw. ein Einzelspieler und ein Trainer

den Tennisplatz in der Halle betreten darf. Wenn sich Tennisspieler aus mehr als einem Hausstand in der Halle befinden, dürfen diese nur noch zu zweit sein. Ein Hausstand mit mehr als zwei Spielern darf die Halle nutzen (z.B. eine Mutter mit drei Kindern, jedoch ohne Trainer). Doppelbegegnungen zweier Hausstände oder Trainingseinheiten eines Trainers mit einem Ehepaar sind nicht zulässig.

Bitte beachten Sie diese Regel zwingend, damit uns die Nutzung der Halle auch weiterhin möglich bleibt. Wir sind sehr froh, dass das Tennisspiel nach jetzigem Rechtsstand nicht gänzlich untersagt wurde. Allerdings gilt diese Regel laut STB nur unter Vorbehalt, die Rechtskräftigkeit tritt erst mit einer gleichlautenden Verordnung der Saarländischen Landesregierung ein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Beachten Sie darüber hinaus die bereits veröffentlichten Hygieneregeln:

1. Der Zutritt auf den Tennisplatz in der Halle ist ausdrücklich nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt.
2. Alle Nutzer der Halle, also auch Gastspieler und einspringende Spieler, müssen vor dem Spielbetrieb mit ihren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) durch die anmietenden Vertragspartner dem RCS 1885 e.V. übermittelt werden.
3. Zuschauer sind in der Halle nicht zugelassen.
4. Nutzen Sie die bereitstehenden Desinfektionsmittel. Insbesondere Türgriffe sollten nach dem Spielbetrieb eingesprüht werden.

Bleiben Sie gesund!

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